Nicht unter diese INDIAN MOTORCYCLE limitierte Garantie fallen
Störungen, die nicht durch Material- oder Verarbeitungsmängel
bedingt sind. DIESE GARANTIE GILT NICHT FÜR ANSPRÜCHE WEGEN
MANGELHAFTER KONSTRUKTION. Ferner sind Schäden durch höhere
Gewalt, Unfallschäden, normaler Verschleiß und Abnutzung,
Missbrauch oder unsachgemäßer Umgang von dieser Garantie
ausgeschlossen. Des Weiteren deckt diese Garantie ein Motorrad, ein
Bestandteil oder ein Teil desselben dann nicht, wenn es technisch
verändert oder modifiziert wurde, oder wenn es vernachlässigt,
unzureichend gewartet oder zu Rennzwecken verwendet wurde, für
die es nicht konzipiert ist.
Diese Garantie deckt keine Schäden oder Störungen ab,
die durch nicht sachgemäße Schmierung, falsche Motoreinstellung,
Verwendung ungeeigneten Kraftstoffs, Oberflächenmängel infolge
externer Beanspruchung, Hitze, Kälte oder Verunreinigung, Fahrerfehler
oder missbräuchliche Verwendung, unsachgemäße Ausrichtung,
Spannung, Einstellung oder Höhenkompensation von Komponenten,
Eindringen von oder Verunreinigung durch Schnee, Wasser, Schmutz oder
sonstige Fremdkörper, unsachgemäße Wartung, umgebaute
Komponenten, die Verwendung von Nachrüst- oder nicht genehmigten
Komponenten, Zubehörartikeln oder Anbauten, nicht genehmigte
Reparaturen, Reparaturen nach Ablauf der Garantiezeit oder Reparaturen
durch nicht autorisierte Werkstätten bedingt sind.
Die Garantie gilt nicht für Schäden oder Ausfälle,
die durch Missbrauch, Unfälle, Feuer oder sonstige, nicht auf
Material- oder Verarbeitungsmängel rückführbare Ursachen
bedingt sind. Sie gilt des Weiteren nicht für Verbrauchsmaterial,
Verschleißteile und für sonstige Bauteile, die reibenden
Flächen, Spannungen, Umwelteinflüssen und/oder Verschmutzungseinflüssen
ausgesetzt sind, für die sie nicht konzipiert bzw. bestimmt sind,
beispielsweise folgende Bestandteile:
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Einspritzventile/Teile des Drosselklappengehäuses
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Motorkomponenten
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Antriebsriemen
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Hydraulikkomponenten und Flüssigkeiten
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Überlastschalter/Sicherungen
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Elektronische Komponenten
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Zündkerzen
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9.9.1.4.1: SCHMIERMITTEL UND FLÜSSIGKEITEN
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Das Mischen von Motorölen verschiedener Marken oder die
Verwendung einer anderen als der empfohlenen Ölsorte kann zu
Motorschäden führen. Wir empfehlen die Verwendung von INDIAN
MOTORCYCLE-Motoröl.
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Schäden, die auf die Verwendung nicht empfohlener Schmiermittel
zurückzuführen sind, sind nicht von der Garantie gedeckt.
Diese Garantie deckt keine persönlichen Verluste oder Aufwendungen
ab, beispielsweise zurückgelegte Kilometer, Transportkosten,
Hotelunterbringung, Mahlzeiten, Versand- und Umschlagskosten, Abholung
oder Anlieferung von Motorrädern, Mietfahrzeuge, Verlust der
Fahrzeugnutzung, entgangene Gewinne oder Verlust von Urlaubs- oder
Freizeit.
Ausschließlicher Rechtsbehelf für die Verletzung dieser
Garantie ist nach ausschließlichem Ermessen von INDIAN MOTORCYCLE
die Reparatur oder der Ersatz mängelbehafteter Materialien, Komponenten
bzw. Produkte. DIE IN DIESER GARANTIEERKLÄRUNG ZUGEBILLIGTEN
RECHTSBEHELFE SIND DIE ALLEINIGEN RECHTSBEHELFE IM FALLE EINER GARANTIEVERLETZUNG.
INDIAN MOTORCYCLE HAFTET NICHT GEGENÜBER PERSONEN FÜR BEILÄUFIG
ENTSTANDENE ODER FOLGESCHÄDEN ODER SCHADENERSATZKLAGEN JEDWEDER
ART, SEI ES, DASS SIE DURCH EINE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE
GARANTIE BEGRÜNDET SIND, ODER SEI ES, DASS SIE DURCH EINEN SONSTIGEN
VERTRAG, DURCH FAHRLÄSSIGKEIT ODER DURCH SONSTIGE UNERLAUBTE
HANDLUNG ODER ANDERWEITIGE UMSTÄNDE BEDINGT SIND. DIESER AUSSCHLUSS
VON BEILÄUFIG ENTSTANDENEN ODER FOLGESCHÄDEN ODER SCHADENERSATZKLAGEN
GILT UNABHÄNGIG VON UND UNGEACHTET EINER ETWAIGEN ENTSCHEIDUNG,
DASS DER AUSSCHLIESSLICHE RECHTSBEHELF SEINEN EIGENTLICHEN ZWECK VERFEHLT
HABE.
DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN
ZWECK IST VON DIESER BESCHRÄNKTEN GARANTIE AUSGESCHLOSSEN. ALLE
SONSTIGEN STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN (EINSCHLIESSLICH STILLSCHWEIGENDER
GARANTIEN DER MARKTFÄHIGKEIT) SIND AUF DIE DAUER DER OBEN GENANNTEN
ZWEIJÄHRIGEN GARANTIEFRIST BESCHRÄNKT. INDIAN MOTORCYCLE
LEHNT JEGLICHE GARANTIEN AB, DIE IN DIESER GARANTIEERKLÄRUNG
NICHT AUSDRÜCKLICH ENTHALTEN SIND. IN MANCHEN STAATEN IST DER
AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG BEILÄUFIG ENTSTANDENER
ODER FOLGESCHÄDEN ODER DIE ZEITLICHE BESCHRÄNKUNG STILLSCHWEIGENDER
GARANTIEN UNZULÄSSIG. IN DIESEM FALL GELTEN DIE OBIGEN BESCHRÄNKUNGEN
BZW. AUSSCHLÜSSE FÜR DEN KÄUFER NICHT, INSOWEIT SIE
IM KONFLIKT MIT DEM MASSGEBLICHEN RECHT DES JEWEILIGEN STAATES STEHEN.