de-de
WICHTIG

Die Betriebsanleitung dieses Fahrzeugs enthält Warnhinweise, Anweisungen und andere Informationen, die unbedingt gelesen und verstanden werden müssen, bevor das Fahrzeug sicher gefahren oder gewartet wird. Die Warnhinweise und Anweisungen in der Betriebsanleitung sind stets zu befolgen.

Für das Inhaltsverzeichnis bitte auf den obigen Link klicken, oder eine vollständige PDF-Datei der Betriebsanleitung im Bereich Owner Support (Kundenbetreuung) auf Polaris.com herunterladen.

GELTENDMACHUNG VON GARANTIEANSPRÜCHEN

Sollte Ihr Motorrad Wartung im Rahmen der Garantie benötigen, sind Sie verpflichtet, es zu einem INDIAN MOTORCYCLE Vertragshändler mit Service-Abteilung zu bringen. Bei der Anforderung des Garantie-Service müssen Sie Ihr Exemplar der Garantieanmeldung dem Händler vorlegen. (DIE KOSTEN DES TRANSPORTS ZUM UND VOM HÄNDLER SIND VON IHNEN ZU TRAGEN.) INDIAN MOTORCYCLE empfiehlt Ihnen, sich an den Händler zu wenden, bei dem Sie das Fahrzeug gekauft haben. Grundsätzlich steht es Ihnen jedoch frei, Garantie-Serviceleistungen von jedem beliebigen INDIAN MOTORCYCLE Händler mit Service-Abteilung ausführen zu lassen.

Im Land, in dem das Motorrad gekauft wurde:

Reparaturen im Rahmen der Garantie oder von Technischen Mitteilungen müssen von einem INDIAN MOTORCYCLE-Vertragshändler ausgeführt werden. Kunden, die innerhalb des Landes, in dem sie das Fahrzeug gekauft haben, umgezogen sind oder reisen, können Reparaturen im Rahmen der Garantie oder von Technischen Mitteilungen bei jedem INDIAN MOTORCYCLE-Vertragshändler beantragen.

Ausserhalb des Landes, in dem das Motorrad gekauft wurde:

Wenn Sie vorübergehend außerhalb des Landes unterwegs sind, in dem Sie Ihr Motorrad gekauft haben, sollten Sie Ihr Motorrad zu einem INDIAN MOTORCYCLE-Vertragshändler bringen. Bitte legen Sie dem Händler einen Identitätsnachweis mit Foto als Beleg Ihres Wohnsitzes in dem Land vor, in dem der Vertragshändler, der Ihnen das Fahrzeug verkauft hat, ansässig ist. Nach Vorlage des Wohnsitz-Nachweises ist der Vertragshändler berechtigt, die Garantiereparatur durchzuführen.

Nach einem Umzug:

Bevor Sie in ein anderes Land umziehen, nehmen Sie bitte mit dem INDIAN MOTORCYCLE-Kundendienst sowie dem Zollamt des Ziellandes Kontakt auf. Die Importvorschriften für Fahrzeuge sind von Land zu Land unterschiedlich. Um Ihre Garantieansprüche nicht zu verlieren, ist es unter Umständen nötig, INDIAN MOTORCYCLE einen Nachweis Ihres Umzugs vorzulegen. Möglicherweise müssen Sie bei INDIAN MOTORCYCLE zusätzliche Unterlagen anfordern, die es Ihnen ermöglichen, Ihr Motorrad in dem neuen Land anzumelden. Bitte lassen Sie Ihr Motorrad unmittelbar nach Ihrem Umzug im neuen Land bei einem dortigen INDIAN MOTORCYCLE-Händler erneut zur Garantie anmelden, um Ihre Garantieansprüche nicht zu verlieren und die weitere Zusendung von Sicherheitsinformationen und -mitteilungen für Ihr Motorrad sicherzustellen.

Von privaten Verkäufern gekaufte Fahrzeuge:

Für ein INDIAN-MOTORRAD, das Sie von einer Privatperson gekauft haben und außerhalb des Landes, in dem es ursprünglich gekauft worden war, zu besitzen und zu nutzen beabsichtigen, besteht keine Garantiedeckung. Dennoch muss der Eigentümer das Motorrad unter seinem Namen und seiner Anschrift bei einem INDIAN MOTORCYCLE-Händler im Land des Wohnsitzes registrieren lassen, damit er weiterhin Sicherheitsinformationen und -mitteilungen für das Motorrad erhält.