SCHMIERMITTEL UND FLÜSSIGKEITEN
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Das Mischen von Motorölen verschiedener Marken oder die Verwendung einer anderen als der empfohlenen Ölsorte kann zu Motorschäden führen. Wir empfehlen die Verwendung von INDIAN MOTORCYCLE-Motoröl.
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Schäden, die auf die Verwendung nicht empfohlener Schmiermittel zurückzuführen sind, sind nicht von der Garantie gedeckt.
Diese Garantie deckt keine persönlichen Verluste oder Aufwendungen ab, beispielsweise zurückgelegte Kilometer, Transportkosten, Hotelunterbringung, Mahlzeiten, Versand- und Umschlagskosten, Abholung oder Anlieferung von Motorrädern, Mietfahrzeuge, Verlust der Fahrzeugnutzung, entgangene Gewinne oder Verlust von Urlaubs- oder Freizeit.
Ausschließlicher Rechtsbehelf für die Verletzung dieser Garantie ist nach ausschließlichem Ermessen von INDIAN MOTORCYCLE die Reparatur oder der Ersatz mängelbehafteter Materialien, Komponenten bzw. Produkte. DIE IN DIESER GARANTIEERKLÄRUNG ZUGEBILLIGTEN RECHTSBEHELFE SIND DIE ALLEINIGEN RECHTSBEHELFE IM FALLE EINER GARANTIEVERLETZUNG. INDIAN MOTORCYCLE HAFTET NICHT GEGENÜBER PERSONEN FÜR BEILÄUFIG ENTSTANDENE ODER FOLGESCHÄDEN ODER SCHADENERSATZKLAGEN JEDWEDER ART, SEI ES, DASS SIE DURCH EINE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE BEGRÜNDET SIND, ODER SEI ES, DASS SIE DURCH EINEN SONSTIGEN VERTRAG, DURCH FAHRLÄSSIGKEIT ODER DURCH SONSTIGE UNERLAUBTE HANDLUNG ODER ANDERWEITIGE UMSTÄNDE BEDINGT SIND. DIESER AUSSCHLUSS VON BEILÄUFIG ENTSTANDENEN ODER FOLGESCHÄDEN ODER SCHADENERSATZKLAGEN GILT UNABHÄNGIG VON UND UNGEACHTET EINER ETWAIGEN ENTSCHEIDUNG, DASS DER AUSSCHLIESSLICHE RECHTSBEHELF SEINEN EIGENTLICHEN ZWECK VERFEHLT HABE.
DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK IST VON DIESER BESCHRÄNKTEN GARANTIE AUSGESCHLOSSEN. ALLE SONSTIGEN STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN (EINSCHLIESSLICH STILLSCHWEIGENDER GARANTIEN DER MARKTFÄHIGKEIT) SIND AUF DIE DAUER DER OBEN GENANNTEN ZWEIJÄHRIGEN GARANTIEFRIST BESCHRÄNKT. INDIAN MOTORCYCLE LEHNT JEGLICHE GARANTIEN AB, DIE IN DIESER GARANTIEERKLÄRUNG NICHT AUSDRÜCKLICH ENTHALTEN SIND. IN MANCHEN STAATEN IST DER AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG BEILÄUFIG ENTSTANDENER ODER FOLGESCHÄDEN ODER DIE ZEITLICHE BESCHRÄNKUNG STILLSCHWEIGENDER GARANTIEN UNZULÄSSIG. IN DIESEM FALL GELTEN DIE OBIGEN BESCHRÄNKUNGEN BZW. AUSSCHLÜSSE FÜR DEN KÄUFER NICHT, INSOWEIT SIE IM KONFLIKT MIT DEM MASSGEBLICHEN RECHT DES JEWEILIGEN STAATES STEHEN.