Geltendmachung von Garantieansprüchen
Sollte das Fahrzeug Wartung im Rahmen der Garantie benötigen, ist der Eigentümer verpflichtet, es zu einem POLARIS-Vertragshändler mit Service-Abteilung zu bringen. Bei der Anforderung des Garantie-Service muss das Exemplar der Garantieanmeldung des Eigentümers dem Händler vorgelegt werden. (DIE KOSTEN DES TRANSPORTS ZUM UND VOM HÄNDLER SIND VON IHNEN ZU TRAGEN.) POLARIS empfiehlt, sich an den Händler zu wenden, bei dem das Fahrzeug gekauft wurde. Grundsätzlich steht es dem Eigentümer jedoch frei, Garantie-Serviceleistungen von jedem beliebigen POLARIS-Händler mit Service-Abteilung ausführen zu lassen.