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WICHTIG

Die Betriebsanleitung dieses Fahrzeugs enthält Warnhinweise, Anweisungen und andere Informationen, die unbedingt gelesen und verstanden werden müssen, bevor das Fahrzeug sicher gefahren oder gewartet wird. Die Warnhinweise und Anweisungen in der Betriebsanleitung sind stets zu befolgen.

Für das Inhaltsverzeichnis bitte auf den obigen Link klicken, oder eine vollständige PDF-Datei der Betriebsanleitung im Bereich Owner Support (Kundenbetreuung) auf Polaris.com herunterladen.

Zusätzliche technische Kraftstoff-Anforderungen

  • Die Cetannummer des Kraftstoffs muss mindestens 45 betragen.

  • Der Schwefelgehalt darf maximal 0,5 Volumenprozent betragen. Ein Wert von weniger als 0,5 % ist zu bevorzugen. Insbesondere in den USA und Kanada ist ultraschwefelarmer Kraftstoff zu verwenden.

  • Biodieselkraftstoffe:

  • NIEMALS dürfen Petroleum, gebrauchtes Motoröl oder Restbrennstoffe mit Dieselkraftstoff gemischt werden.

  • Der Wasser- und Sedimentgehalt des Kraftstoffs darf höchstens 0,05 Volumenprozent betragen.

  • Kraftstofftanklager und Kraftstofffördergeräte stets sauber halten.

  • Kraftstoffe minderer Qualität können die Motorleistung beeinträchtigen und/oder den Motor beschädigen.

  • Kraftstoffzusätze werden nicht empfohlen. Manche Kraftstoffzusätze wirken sich negativ auf die Motorleistung aus.

  • Der Aschegehalt darf maximal 0,01 Volumenprozent betragen.

  • Der Koksrückstand darf maximal 0,35 Volumenprozent betragen. Ein Wert von weniger als 0,1 % ist zu bevorzugen.

  • Der Gesamtgehalt an aromatischen Verbindungen darf 35 Volumenprozent nicht überschreiten. Ein Wert von weniger als 30 % ist zu bevorzugen.

  • Der Gehalt an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PCA) muss unter 10 Volumenprozent liegen.

  • Der Metallgehalt an Na, Mg, Si und Al darf höchstens 1 Massen-ppm (Analyseverfahren JPI-5S-44-95) betragen.

  • Schmierfähigkeit: Die Verschleißlinie WS1,4 darf beim HFRR-Test maximal bei 460 μm (0,018 in) liegen.