Zusätzliche technische Kraftstoff-Anforderungen
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Die Cetannummer des Kraftstoffs muss mindestens 45 betragen.
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Der Schwefelgehalt darf maximal 0,5 Volumenprozent betragen. Ein Wert von weniger als 0,5 % ist zu bevorzugen. Insbesondere in den USA und Kanada ist ultraschwefelarmer Kraftstoff zu verwenden.
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Biodieselkraftstoffe:
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NIEMALS dürfen Petroleum, gebrauchtes Motoröl oder Restbrennstoffe mit Dieselkraftstoff gemischt werden.
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Der Wasser- und Sedimentgehalt des Kraftstoffs darf höchstens 0,05 Volumenprozent betragen.
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Kraftstofftanklager und Kraftstofffördergeräte stets sauber halten.
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Kraftstoffe minderer Qualität können die Motorleistung beeinträchtigen und/oder den Motor beschädigen.
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Kraftstoffzusätze werden nicht empfohlen. Manche Kraftstoffzusätze wirken sich negativ auf die Motorleistung aus.
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Der Aschegehalt darf maximal 0,01 Volumenprozent betragen.
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Der Koksrückstand darf maximal 0,35 Volumenprozent betragen. Ein Wert von weniger als 0,1 % ist zu bevorzugen.
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Der Gesamtgehalt an aromatischen Verbindungen darf 35 Volumenprozent nicht überschreiten. Ein Wert von weniger als 30 % ist zu bevorzugen.
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Der Gehalt an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PCA) muss unter 10 Volumenprozent liegen.
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Der Metallgehalt an Na, Mg, Si und Al darf höchstens 1 Massen-ppm (Analyseverfahren JPI-5S-44-95) betragen.
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Schmierfähigkeit: Die Verschleißlinie WS1,4 darf beim HFRR-Test maximal bei 460 μm (0,018 in) liegen.