Anmeldung
Beim Verkauf muss die Garantieanmeldung vom Händler ausgefüllt und innerhalb von zehn Tagen an POLARIS eingesandt werden. Nach dem Erhalt dieser Anmeldung erfasst POLARIS die Anmeldung zur Aktivierung der Garantie. Der Käufer erhält keine gesonderte Bestätigung seiner Garantieanmeldung, da die Kopie der Garantieanmeldung als Beleg für den Anspruch auf Garantieleistungen gilt. Sollte der Eigentümer nicht das Original der Garantieanmeldung unterschrieben und lediglich das Kundenexemplar ausgehändigt bekommen haben, sollte er unverzüglich mit einem Händler Verbindung aufnehmen. DIE GARANTIE GILT NUR UNTER DER VORAUSSETZUNG, DASS IHR FAHRZEUG BEI POLARIS ANGEMELDET WURDE. Im Interesse eines störungsfreien Betriebs ist es unerlässlich, dass das Fahrzeug durch den Händler vorbereitet und betriebsbereit gemacht wird. Der Kauf einer Maschine in der Transportkiste ohne ordnungsgemäße Vorbereitung durch den Händler hat den Verlust der Werksgarantie zur Folge.