Wie die kalifornische Emissionsgarantie für emissionsrelevante Teile gemäSS 13 CCR § 2036 funktionieren muss
- Jedes garantierte Teil, dessen Austausch nicht als erforderliche Wartung in der Betriebsanleitung vorgesehen ist, muss für die Dauer der Garantiezeit garantiert werden. Wenn ein solches Teil während der Garantiezeit ausfällt, muss es von INDIAN MOTORCYCLE gemäß Absatz (4) unten repariert oder ersetzt werden. Für jedes im Rahmen der Garantie reparierte oder ausgetauschte Teil muss die Garantie für die verbleibende Garantiezeit gewährt werden.
-
Jedes garantierte Teil, das in der Betriebsanleitung nur für die regelmäßige Inspektion vorgesehen ist, muss für die Dauer der Garantiezeit garantiert sein. Eine Erklärung in solchen schriftlichen Anweisungen mit dem Inhalt „Reparatur oder Ersatz nach Bedarf“ verkürzt die Garantiezeit nicht. Für jedes im Rahmen der Garantie reparierte oder ausgetauschte Teil muss die Garantie für die verbleibende Garantiezeit gewährt werden.
-
Jedes garantierte Teil, dessen Austausch in der Betriebsanleitung als erforderliche Wartung vorgesehen ist, muss für den Zeitraum oder die Kilometerleistung, je nachdem, was zuerst eintritt, vor dem ersten geplanten Austausch dieses Teils garantiert werden. Wenn das Teil vor dem ersten geplanten Austauschzeitpunkt ausfällt, wird es von INDIAN MOTORCYCLE gemäß Absatz (4) repariert oder ersetzt. Für jedes im Rahmen der Garantie reparierte oder ausgetauschte Teil gilt die Garantie für den verbleibenden Zeitraum vor dem ersten geplanten Austauschzeitpunkt des Teils.
-
Die Reparatur oder der Austausch eines garantierten Teils im Rahmen der Garantiebestimmungen dieses Artikels muss für den Motorradeigentümer kostenlos in einer Garantiewerkstatt durchgeführt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Notfall, bei dem ein garantiertes Teil oder eine Garantiewerkstatt für den Motorradeigentümer nicht in zumutbarer Weise verfügbar ist. In Notfällen können Reparaturen in jedem verfügbaren Servicebetrieb oder vom Eigentümer selbst unter Verwendung eines beliebigen Ersatzteils durchgeführt werden. INDIAN MOTORCYCLE muss dem Eigentümer die Aufwendungen einschließlich der Diagnosekosten für eine solche Notfallreparatur oder einen solchen Austausch erstatten, wobei der empfohlene Einzelhandelspreis von INDIAN MOTORCYCLE für alle ausgetauschten Garantieteile und die Arbeitskosten auf der Grundlage der von INDIAN MOTORCYCLE empfohlenen Zeitspanne für die Garantiereparatur und des geografisch angemessenen Stundensatzes nicht überschritten werden dürfen. Von einem Motorradeigentümer kann in vernünftigem Rahmen verlangt werden, dass er Belege und ausgefallene Teile aufbewahrt, um eine Entschädigung für garantierte Reparaturen zu erhalten, die aufgrund eines Notfalls erstattungsfähig sind.
-
Ungeachtet der Bestimmungen des obigen Absatzes (4) müssen Garantieleistungen oder -reparaturen bei allen INDIAN MOTORCYCLE-Vertragshändlern erbracht werden, die über eine Franchise für die Wartung der betreffenden Motorräder verfügen.
-
Dem Motorradeigentümer dürfen keine Kosten für Diagnosearbeiten in Rechnung gestellt werden, die zu der Feststellung führen, dass ein unter die Garantie fallendes Teil tatsächlich defekt ist, sofern diese Diagnosearbeiten in einer Garantiewerkstatt durchgeführt werden.
-
INDIAN MOTORCYCLE haftet für Schäden an anderen Fahrzeugkomponenten, die unmittelbar durch einen Ausfall eines unter Garantie stehenden Teils verursacht werden.
-
Während der gesamten Garantiezeit des Motorrads muss INDIAN MOTORCYCLE einen ausreichenden Vorrat an garantierten Teilen bereithalten, um die erwartete Nachfrage nach diesen Teilen zu decken. Die Nichtverfügbarkeit solcher Teile oder die Unvollständigkeit der Reparaturen innerhalb eines angemessenen Zeitraums, der 30 Tage ab dem Zeitpunkt, zu dem das Motorrad der Garantiewerkstatt zur Reparatur vorgelegt wurde, nicht überschreiten darf, stellt einen Notfall im Sinne von Absatz 4 dar.
-
Bei Wartungsmaßnahmen und Reparaturen kann jedes Ersatzteil verwendet werden. Jedes von INDIAN MOTORCYCLE bezeichnete Ersatzteil kann bei Garantiereparaturen verwendet werden, die dem Motorradeigentümer kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Eine solche Verwendung schränkt die Garantieverpflichtungen von INDIAN MOTORCYCLE nicht ein, mit der Ausnahme, dass INDIAN MOTORCYCLE im Rahmen dieses Artikels nicht für die Reparatur oder den Austausch eines Ersatzteils haftet, das kein garantiertes Teil ist (mit Ausnahme der Bestimmungen in Absatz (7)).
-
Jedes zusätzliche oder geänderte Teil, das vom Air Resources Board von den Verboten des Vehicle Code Section 27156 ausgenommen ist, kann in einem Motorrad verwendet werden. Eine solche Verwendung an sich ist kein Grund für die Verweigerung eines Garantieanspruchs, der gemäß diesem Artikel geltend gemacht wird. INDIAN MOTORCYCLE haftet im Rahmen dieses Paragraphens nicht für Ausfälle von garantierten Teilen, die durch die Verwendung von Anbauteilen oder modifizierten Teilen verursacht wurden.
Ausschluss
-
Die Reparatur oder der Austausch eines garantierten Teils, das ansonsten für die oben beschriebene Garantie in Frage kommt, ist von der Garantie ausgeschlossen, wenn INDIAN MOTORCYCLE nachweist, dass das Motorrad missbraucht, vernachlässigt oder unsachgemäß gewartet wurde und dass ein solcher Missbrauch, eine solche Vernachlässigung oder eine solche unsachgemäße Wartung die direkte Ursache für die Notwendigkeit der Reparatur oder des Austauschs des Teils war.