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WICHTIG

Die Betriebsanleitung dieses Fahrzeugs enthält Warnhinweise, Anweisungen und andere Informationen, die unbedingt gelesen und verstanden werden müssen, bevor das Fahrzeug sicher gefahren oder gewartet wird. Die Warnhinweise und Anweisungen in der Betriebsanleitung sind stets zu befolgen.

Für das Inhaltsverzeichnis bitte auf den obigen Link klicken, oder eine vollständige PDF-Datei der Betriebsanleitung im Bereich Owner Support (Kundenbetreuung) auf Polaris.com herunterladen.

BESCHRÄNKUNGEN DER GARANTIEN UND RECHTSBEHELFE

Nicht unter diese INDIAN MOTORCYCLE limitierte Garantie fallen Störungen, die nicht durch Material- oder Verarbeitungsmängel bedingt sind. DIESE GARANTIE GILT NICHT FÜR ANSPRÜCHE WEGEN MANGELHAFTER KONSTRUKTION. Ferner sind Schäden durch höhere Gewalt, Unfallschäden, normaler Verschleiß und Abnutzung, Missbrauch oder unsachgemäßer Umgang von dieser Garantie ausgeschlossen. Des Weiteren deckt diese Garantie ein Motorrad, ein Bestandteil oder ein Teil desselben dann nicht, wenn es technisch verändert oder modifiziert wurde, oder wenn es vernachlässigt, unzureichend gewartet oder zu Rennzwecken verwendet wurde, für die es nicht konzipiert ist.

Diese Garantie deckt keine Schäden oder Störungen ab, die durch nicht sachgemäße Schmierung, falsche Motoreinstellung, Verwendung ungeeigneten Kraftstoffs, Oberflächenmängel infolge externer Beanspruchung, Hitze, Kälte oder Verunreinigung, Fahrerfehler oder missbräuchliche Verwendung, unsachgemäße Ausrichtung, Spannung, Einstellung oder Höhenkompensation von Komponenten, Eindringen von oder Verunreinigung durch Schnee, Wasser, Schmutz oder sonstige Fremdkörper, unsachgemäße Wartung, umgebaute Komponenten, die Verwendung von Nachrüst- oder nicht genehmigten Komponenten, Zubehörartikeln oder Anbauten, nicht genehmigte Reparaturen, Reparaturen nach Ablauf der Garantiezeit oder Reparaturen durch nicht autorisierte Werkstätten bedingt sind.

Die Garantie gilt nicht für Schäden oder Ausfälle, die durch Missbrauch, Unfälle, Feuer oder sonstige, nicht auf Material- oder Verarbeitungsmängel rückführbare Ursachen bedingt sind. Sie gilt des Weiteren nicht für Verbrauchsmaterial, Verschleißteile und für sonstige Bauteile, die reibenden Flächen, Spannungen, Umwelteinflüssen und/oder Verschmutzungseinflüssen ausgesetzt sind, für die sie nicht konzipiert bzw. bestimmt sind, beispielsweise folgende Bestandteile:

  • Felgen und Reifen

  • Teile der Federung

  • Bremsanlagenkomponenten

  • Sitzbestandteil

  • Kupplungen und ihre Bestandteile

  • Lenkungsbauteile

  • Batterien

  • Glühlampen/versiegelte Scheinwerfer

  • Filter

  • Schmiermittel

  • Buchsen

  • Dichtmittel

  • Kühlmittel

  • Lager

  • behandelte und unbehandelte Oberflächen

  • Einspritzventile/Teile des Drosselklappengehäuses

  • Motorkomponenten

  • Antriebsriemen

  • Hydraulikkomponenten und Flüssigkeiten

  • Überlastschalter/Sicherungen

  • Elektronische Komponenten

  • Zündkerzen