Geräuschemissionsvorschriften für Motorräder
Die Manipulation des Geräuschdämpfungssystems ist verboten. Die US-Gesetzgebung untersagt die Durchführung und Veranlassung folgender Maßnahmen:
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Die Entfernung bzw. Aufhebung der Funktionsfähigkeit jeglicher vor dem Verkauf oder der Lieferung an den Endkäufer bzw. während des Betriebs in ein neues Fahrzeug zum Zweck der Geräuschdämpfung eingebauten Vorrichtungen oder Konstruktionselemente zu anderen Zwecken als denen der Wartung, Reparatur oder des Austauschs, und
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den Betrieb des Fahrzeugs, nachdem eine solche Vorrichtung bzw. ein solches Konstruktionselement von irgendeiner Person entfernt oder funktionslos gemacht wurde.
Als Manipulation gelten unter anderem folgende Maßnahmen:
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Ausbau oder Perforation des Schalldämpfers, der Leitbleche, der Flammrohre oder sonstiger Komponenten, die Auspuffgase befördern.
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Ausbau oder Perforation beliebiger Teile des Ansaugtrakts.
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Unzureichende oder unsachgemäße Wartung.
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Austausch beweglicher Teile des Fahrzeugs oder von Teilen der Auspuffanlage oder des Ansaugtrakts gegen nicht vom Hersteller spezifizierte Teile.
Sollte der von dem Motorrad ausgehende Geräuschpegel im Laufe der Nutzung erheblich zunehmen, ist dieses Produkt zwecks Reparatur oder Austausch zu inspizieren. Anderenfalls kann der Eigentümer von Bundes- oder Landesgerichten belangt werden.