I. Garantiedeckung
Von der Garantie gedeckte Mängel werden während üblicher Geschäftszeiten von jedem INDIAN MOTORCYCLE-Vertragshändler in den USA zufolge dem Clean Air Act und sonstiger geltender Bestimmungen der US-Umweltbehörde und des California Air Resources Board behoben. Alle im Rahmen dieser Garantie ausgetauschten Teile gehen in das Eigentum von INDIAN MOTORCYCLE über.
Im US-Bundesstaat Kalifornien sind alle Teile, die unter die Garantie auf Emissionsschutzteile fallen, in der offiziellen „Emission Warranty Parts List“ aufgeführt. Zu diesen von der Garantie gedeckten Teilen gehören: Vergaser einschließlich der Innenteile, Ansaugkrümmer, Kraftstofftank, Kraftstoffeinspritzsystem, Zündverstellungsmechanismus, Kurbelgehäuseentlüftung, Luftabsperrventile, Kraftstofftankdeckel an Fahrzeugen mit Kraftstofftank-Rückhaltesystem, Öleinfüllverschlussstopfen, Druckregelventil, Kraftstoff-Dampf-Separator, Aktivkohlebehälter, Zünder, Unterbrecher-Regler, Zündspulen, Zündkabel, Zündkontakte, Verflüssiger und Zündkerzen, die vor dem ersten planmäßigen Austausch ausfallen, sowie Schläuche, Schellen, Anschlüsse und Leitungen, die unmittelbar in diesen Teilen enthalten sind. Da zum Emissionsbegrenzungssystem gehörende Teile von Modell zu Modell unterschiedlich ausfallen können, sind nicht unbedingt alle genannten Teile in jedem Modell vorhanden; in einzelnen Modellen können die gleichen Funktionen durch andere Teile übernommen werden. Ausschließlich im US-Bundesstaat Kalifornien können Notfallreparaturen an Emissionsbegrenzungssystemen gemäß dem kalifornischen Verwaltungsgesetzbuch auch von Werkstätten ausgeführt werden, die keine INDIAN MOTORCYCLE-Vertragshändler sind. Eine Notsituation liegt vor, wenn kein INDIAN MOTORCYCLE-Vertragshändler in zumutbarer Entfernung verfügbar ist, ein Ersatzteil nicht innerhalb von 30 Tagen lieferbar ist oder eine Reparatur nicht innerhalb von 30 Tagen abgeschlossen wird. In einer Notfallreparatur darf jedes passende Teil als Ersatzteil verwendet werden. INDIAN MOTORCYCLE erstattet dem Eigentümer die Aufwendungen für alle von der Garantie gedeckten, ausgetauschten Teile, sofern sie nicht den empfohlenen Einzelhandelspreis von INDIAN MOTORCYCLE überschreiten, sowie die angefallenen Arbeitskosten einschließlich der Diagnose gemäß den von INDIAN MOTORCYCLE empfohlenen Zeitvorgaben für Garantiereparaturen und den regional angemessenen Stundensätzen. Von dem Eigentümer kann die Vorlage der Zahlungsbelege und ausgefallenen Teile als Vorbedingung für die Aufwandserstattung verlangt werden.